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AGBs - Allgemeine
Geschäftsbedingungen
FIRSTMEDIA network GmbH
Stand Jänner 2007
1. Geltung
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer jeweils gültigen Fassung bilden die alleinige
rechtliche Grundlage, auf der FIRSTMEDIA network Leistungen
erbringt, soferne und soweit keine abweichenden schriftlichen
Vereinbarungen getroffen wurden. Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn
nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Entgegenstehende oder
von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann
wirksam, wenn sie von FIRSTMEDIA network ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden.
1.3.Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten
kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss
ist das jeweilige Angebot von FIRSTMEDIA network. Alle Angebote
von FIRSTMEDIA network sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Vertragspartner
einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen
Zugang bei FIRSTMEDIA network gebunden. Der Vertrag kommt
erst durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung
seitens FIRSTMEDIA network zustande. Deren Inhalt ist alleine
ausschlaggebend. Auslieferung und Rechnungslegung stehen
einer Auftragsbestätigung gleich.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung, Mitwirkungspflicht
des Vertragspartnerns
3.1.Der Umfang der von FIRSTMEDIA
network zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der schriftlichen
Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen,
die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern,
bedürfen der schriftlichen Form.
3.2.Alle Leistungen von FIRSTMEDIA
network, insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Drehbücher
etc., sind vom Vertragspartner zu überprüfen und
binnen zehn Tagen freizugeben. Bei nicht termingerechter
Freigabe gelten sie als vom Vertragspartner genehmigt.
3.3.Der Vertragspartner wird
FIRSTMEDIA network unverzüglich mit allen Informationen,
Unterlagen und Hilfsmitteln versorgen, die für die Erbringung
der Leistung erforderlich ist. Er wird FIRSTMEDIA network
von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung
des Auftrags relevant sind, auch wenn diese Umstände
erst während der Durchführung des Auftrags bekannt
werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch
entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen
oder nachträglich geänderten Angaben von FIRSTMEDIA
network wiederholt werden müssen oder verzögert
werden.
3.4.Der Vertragspartner ist
weiters verpflichtet, allfällige für die Durchführung
des Auftrags von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen
bzw. Materialien (Logos, Fotos, Videos, Pläne, Skizzen,
Renderings etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte
oder sonstiger Rechte Dritter zu prüfen. FIRSTMEDIA
network übernimmt keinerlei Haftung bezüglich einer
Verletzung derartiger Rechte. Wird FIRSTMEDIA network wegen
einer solchen Verletzung in Anspruch genommen, so hält
sie der Vertragspartner schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche
Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine diesbezügliche
Inanspruchnahme Dritter entsteht.
4. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter
4.1. FIRSTMEDIA network ist
nach freiem Ermessen berechtigt, alle oder Teile der beauftragten
Leistungen an Dritte weiterzugeben und/oder derartige Leistungen
zu substituieren.
4.2. Die Beauftragung Dritter
erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners.
Erfolgt die Beauftragung Dritter im Namen und auf Rechnung
des Vertragspartners, wird FIRSTMEDIA den Vertragspartner
zur Freigabe der Subaufträge auffordern und dieser wird
dazu ohne Verzug Stellung nehmen. Mit seiner Freigabe bestätigt
der Vertragspartner auch sein Einverständnis mit Form,
Inhalt, Gestaltung und Auftragserteilung und übernimmt
die Verantwortung für sämtliche damit entstehenden
Kosten. Die Beauftragung Dritter erfolgt jedenfalls unbeschadet
der FIRSTMEDIA network treffenden Haftungen.
5. Termine, Lieferverzug
5.1. Frist- und Terminabsprachen
sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Eine
sachlich gerechtfertigte Verzögerung im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung durch FIRSTMEDIA network gilt
als vorweg genehmigt, soferne diese in einem angemessenen
Verhältnis zum Auftragsumfang und den besonderen Umständen
des Auftrags stehen und von Seiten FIRSTMEDIA networks nicht
grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
wurden.
5.2. Gerät FIRSTMEDIA
network grob schuldhaft in Lieferverzug, ist der Vertragspartner
allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich
zustehenden Rechte berechtigt, wenn er FIRSTMEDIA eine angemessene,
mindestens jedoch 14 Tage währende Nachfrist gewährt
hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens
an FIRSTMEDIA network. Der Vertragspartner kann vom Vertrag
zurücktreten, wenn die gewährte Nachfrist fruchtlos
abgelaufen ist.
5.3. Eine Verpflichtung zur
Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens FIRSTMEDIA
network. Geringes oder leichtes Verschulden berechtigen nicht
zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es wurde ausdrücklich
anderes vereinbart.
5.4. Unabwendbare oder unvorhersehbare
Ereignisse, wetterbedingte Verzögerungen und Verzögerungen,
die durch Dritte bedingt sind, gehen keineswegs zu Lasten
von FIRSTMEDIA network. Dies gilt ebenso, wenn der Vertragspartner
mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen
Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen)
im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin
zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Kündigung
6.1. FIRSTMEDIA network ist
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung
der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu
vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer
angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird. Dies gilt
ebenso, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität
des Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren von
FIRSTMEDIA network weder Vorauszahlungen leistet noch vor
Leistung von FIRSTMEDIA network eine taugliche Sicherheit
bietet. Hat FIRSTMEDIA network vor der Kündigung Leistungen
Dritter in Auftrag gegeben, die sich auf den Zeitraum nach
Vertragsbeendigung beziehen, so wird FIRSTMEDIA network Rechte
und Pflichten daraus mit dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
auf den Auftraggeber übertragen. Unbeschadet davon
sind FIRSTMEDIA network allfällig zustehende Leistungsabgeltungs-
und Entgeltansprüche.
6.2. Der Vertragspartner hat
das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet
ihn jedoch zur Abgeltung aller bisher von FIRSTMEDIA network
erbrachten Leistungen und gelieferten Waren sowie der Bezahlung
eines Reugeldes in Höhe von 30% vom noch nicht abgerechneten
Entgelt.
7. Preise, Zahlungsbedingungen
7.1. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, sind die Rechnungen von FIRSTMEDIA network
prompt netto fällig. Die Preise verstehen sich ab FIRSTMEDIA
network („ab Werk“) ohne Zustellung und allfälliger
sonstiger Nebenleistungen wie Montage, Installation, Einschulung
etc. Diese Leistungen müssen gesondert vereinbart werden.
7.2. Barauslagen, die FIRSTMEDIA
network im Zuge der Auftragserfüllung erwachsen (Porto-
und Versandspesen, Farbausdrucke, Vervielfältigungskosten,
Botenfahrten etc.), werden dem Vertragspartner weiterverrechnet.
7.3. Reklamationen gegen Rechnungen
von FIRSTMEDIA network können nur schriftlich und binnen
längstens 14 Tage ab Rechnungsdatum erhoben werden;
die Fälligkeit wird dadurch nicht berührt. Erfolgt
innerhalb dieses Zeitraumes keine Einwendung, gilt die Rechnung
als genehmigt.
7.4. Berechtigte Reklamationen
berechtigen zur Zurückhaltung lediglich eines angemessen
Teiles des Rechungsbetrags, worunter jener Betrag zu verstehen
ist, welcher den zu erwartenden Kosten der Mängelbehebung
entspricht.
7.5. Eine Aufrechnung von Forderungen
des Vertragspartners gegen Ansprüche von FIRSTMEDIA
network ist nicht zugelassen, es sei denn, FIRSTMEDIA network
gibt hierzu ihr schriftliches Einverständnis. Ein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber FIRSTMEDIA network wird ausgeschlossen.
7.6. FIRSTMEDIA network ist
berechtigt, mittels Teilrechnungen bzw. Vorauszahlungen und
Schlussrechnung abzurechnen. FIRSTMEDIA network ist berechtigt, über
alle bisher erbrachten Leistungen Rechnung zu legen und vom
Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner mit
der Bezahlung einer Teilrechnung auch bei einer Nachfrist
von max. 14 Tagen in Verzug ist.
8. Kostenvoranschläge, Präsentationen
8.1. Kostenvoranschläge
von FIRSTMEDIA network sind grundsätzlich unverbindlich.
Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass sich
die tatsächlichen Kosten gegenüber den von FIRSTMEDIA
network schriftlich veranschlagten um mehr als 15% erhöhen,
wird FIRSTMEDIA network den Vertragspartner davon verständigen.
Kostenüberschreitungen bis zu 15% können ohne Benachrichtigung
in Rechnung gestellt werden.
8.2. Für die Teilnahme
an Präsentationen steht FIRSTMEDIA network eine angemessene
Vergütung zu. Das dafür bezahlte Entgelt wird gutgeschrieben,
wenn aufgrund der Präsentation ein entsprechender Auftrag
erteilt wird. Diese Gutschrift wird bei der Schlussrechnung
berücksichtigt. Wird kein Auftrag erteilt, so verbleiben
alle für die Präsentation erbrachten Leistungen
und die damit zusammenhängenden Werknutzungsrechte im
Eigentum von FIRSTMEDIA network und können von ihr anderwärtig
verwendet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Alle an den Vertragspartner
gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung
einschließlich aller Zinsen und Kosten im Eigentum
von FIRSTMEDIA network. Mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
liegt jedoch nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor,
wenn dieser von FIRSTMEDIA network schriftlich erklärt
wird.
10. Urheberrecht, Verwertungsrechte
10.1. Skizzen, Vorentwürfe,
Ideen, Konzepte, Pläne und sonstige von FIRSTMEDIA network
angefertigte oder gelieferte Unterlagen bleiben geistiges
Eigentum von FIRSTMEDIA network. Jegliche Verwertung, insbesondere
die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe
ist nur mit schriftlicher Zustimmung von FIRSTMEDIA network
gestattet.
10.2. Die Verwertungsrechte an den
von FIRSTMEDIA network erbrachten Leistungen gehen im vereinbarten
Umfang erst mit vollständiger Bezahlung einschließlich
aller Zinsen und Kosten auf den Vertragspartner über.
10.3. Allfällige Kosten, die
FIRSTMEDIA network im Zuge der Wahrung ihrer diesbezüglichen
Rechte erwachsen, gehen vollständig zu Lasten des Vertragspartners.
11. Gewährleistung
11.1. Als gerechtfertigte Mängel
werden grundsätzlich nur Abänderungen von der schriftlich
vereinbarten Leistungsbeschreibung anerkannt. Im Falle berechtigter
und rechtzeitiger Reklamation steht dem Vertragspartner nur
das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch
FIRSTMEDIA network zu.
11.2. Die kreative bzw. künstlerische
Umsetzung und Gestaltung einer Produktion unterliegt nicht
der Gewährleistung.
11.3. Handelt es sich bei der gelieferten
Ware um Programme, leistet FIRSTMEDIA network nur in dem
Umfang Gewähr für deren Anwendbarkeit und Verwendbarkeit,
welche in der Leistungsbeschreibung schriftlich vereinbart
wurde. Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners
sind diesbezüglich jedenfalls auf Verbesserung bzw.
Austausch beschränkt.
11.4. Der Vertragspartner hat allfällige
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage
nach Erhalt unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich
zu anzuzeigen. Wird eine Mängelrüge nicht oder
nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt,
sodass in diesem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung
ausgeschlossen sind.
11.5. Im Falle einer gerechtfertigten
Mängelrüge werden die Mängel in angemessener
Frist behoben. Sind sowohl Verbesserung als auch Austausch
möglich, obliegt es FIRSTMEDIA network zu entscheiden,
ob die Gewährleistung durch Verbesserung oder Austausch
erfolgt. FIRSTMEDIA network ist berechtigt, die Verbesserung
der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist
oder für FIRSTMEDIA network mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden ist.
11.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
FIRSTMEDIA network alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Der Vertragspartner
gestattet FIRSTMEDIA network die Überprüfung der
bemängelten Sache nach Wahl beim Vertragspartner oder
am Sitz der FIRSTMEDIA network während der allgemeinen
Geschäftszeiten von FIRSTMEDIA network. Er stellt in
diesem Zusammenhang FIRSTMEDIA network für Testzwecke
sein für die Benützung der Sache verwendetes Computersystem,
Softwareprogramme inklusive aller relevanten Protokolle,
Unterlagen und Daten kostenlos zur Verfügung. Ist es
erforderlich, wird der Vertragspartner FIRSTMEDIA network
durch Beistellung eines EDV-Beraters unterstützen. Fehler,
die im Bereiche des Vertragspartners liegen, sind von diesem
in angemessener Frist zu beheben, widrigenfalls die Sache
bezogen auf den konkreten Mangel als mängelfrei gilt.
11.7. Die Gewährleistungsverpflichtung
erlischt, wenn der Vertragspartner die Überprüfung
verweigert, die Betriebsbedingungen, Betriebsanleitungen
etc. missachtet, aufgetretene Mängel selbst oder durch
Dritte beheben lässt, eine ihm gemäß Vertrag
zukommende Verpflichtung verweigert oder vereinbarte Zahlungen
nicht leistet oder zurückhält.
11.8. Die Beweislastumkehr gemäß § 924
ABGB zu Lasten von FIRSTMEDIA network ist ausgeschlossen.
Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge sind vom Vertragspartner zu beweisen.
12. Haftung, Schadenersatz
12.1. FIRSTMEDIA network haftet
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden
an Sachen und Vermögen, die dem Vertragspartner schuldhaft
zugefügt werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher
Schädigung hat der Geschädigte nachzuweisen.
12.2. Allenfalls aufgrund zwingender
gesetzlicher Bestimmungen bestehende Schadenersatzansprüche
sind nach oben hin mit dem gemäß Vertrag empfangenen
Entgelt beschränkt. Der Ersatz von Folgeschäden
und Vermögensschäden sowie von Schäden dritter
Personen durch FIRSTMEDIA network ist grundsätzlich,
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit die
Haftung von FIRSTMEDIA network ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
ihrer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen,
Vertreter und Gesellschafter.
12.3. Eine Haftung von FIRSTMEDIA
network für Schäden, die dem Vertragspartner durch
Ausfall eines Gerätes oder Programms in welcher Form
auch immer erwachsen, ist ausgeschlossen. Die Haftung von
FIRSTMEDIA network beschränkt sich nur auf eine vereinbarungs-
und bedingungsgemäße Ausführung. Keinesfalls
haftet FIRSTMEDIA network für den Ausfall von Daten,
es sei denn, er wurde von ihr vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht sowie der Vertragspartner sichergestellt
hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
12.4. Für Leistungen, die außerhalb
der Gewährleistung erbracht werden wie Wartungs- und
Reparaturarbeiten, sowie Leistungen aus Folgeaufträgen,
gelten die gleichen Haftungsbeschränkungen.
12.5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen.
12.6. Das Recht auf Geltendmachung
von Haftungsansprüchen verjährt nach 6 Monaten.
12A. Haftung und Schadenersatz bei Internetprojekten
(Zusatz zu Punkt 12)
12A.1 FIRSTMEDIA network übernimmt KEINE Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Serversystemen und Daten. Bedingt durch die Infrastruktur des Internets, die technische Abhängigkeit von anderen Anbietern, die technischen Verfügbarkeit von Netzwerken, Leitungsnetzen (Backbones), Rechenzentren sowie die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, Hard- und Softwarefehlern oder die Folgen höherer Gewalt z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle oder vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker ist es NICHT möglich Verfügbarkeitsgarantien auszusprechen.
12A.2 FIRSTMEDIA network sichert zu, beim Betrieb der Serversysteme, angemessene Sicherheitsmaßnahmen und die nötige Sorgfalt zur Vermeidung der unter 12A.1 beschriebenen Zustände sicherzustellen, die dem gehobenen technischen Standard entsprechen. Dies beinhaltet z.B. Abwehrmaßnahmen gegen nberechtigte Serverzugriffe (Hacker), unberechtigten Mailversand, Stromausfallversorgung, regelmäßige Datensicherung, redundante Leitungsanbindungen usw.
12A.3 Eine Haftung von FIRSTMEDIA network für technisch bedingte und/oder fremdverursachte Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen, E-Mailverluste, Datendiebstahl oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12A.4: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrollen übernimmt FIRSTMEDIA keinerlei Haftung für die Inhalte externer Links. Das Bildmaterial ist rechlich geschützt.
13. Geheimhaltung, Eigenwerbung
13.1. FIRSTMEDIA network ist verpflichtet,
das Datengeheimnis im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000
zu wahren. Sämtliches Material und Daten, die FIRSTMEDIA
network im Rahmen der Auftragsabwicklung übergeben
wurden, werden dem Vertragspartner auf Wunsch nach Fertigstellung
zurückgeben.
13.2. FIRSTMEDIA network ist verpflichtet,
Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
sowie Geschäftspartner des Vertragspartners, die sie
im Zuge der Auftragsabwicklung erhalten hat, auch nach Vertragsende
geheim zu halten und nicht zu verwerten. Diese Verpflichtung
wird FIRSTMEDIA network auch auf allfällige Dritte,
die in ihrem Auftrag an der Auftragsabwicklung beteiligt
sind, überbinden.
13.3. FIRSTMEDIA network ist berechtigt,
zum Zwecke der Eigenwerbung die Ergebnisse ihrer für
den Vertragspartner erbrachten Leistungen zu nennen und ausschnittweise
in allen Medien (Kataloge, Infofolder, Website, Werbefilm
etc.) kostenlos zu veröffentlichen.
14. Sonstiges
14.1. Nebenabreden, nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
14.2. Auf die Rechtsbeziehung zwischen
Vertragspartner und FIRSTMEDIA network findet österreichisches
Recht Anwendung, unabhängig davon, in welchem Land der
Auftrag durchgeführt wird. Die Anwendung von UN-Kaufrecht
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.3. Erfüllungsort ist der
Geschäftssitz von FIRSTMEDIA network.
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